Die Hauptaufgabe der Sachverständigen im SVR ist das Erstellen von
in folgenden Sachgebieten
Sie unterliegen hierbei der ständigen Überwachung durch die Industrie- und Handelskammern. Sie sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet und müssen diese auch entsprechend nachweisen. Dies stellt den hohen Qualitätstandard ihrer Gutachten und Beratungen sicher.
Daher ist man gut beraten, wenn man in einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch seinen Rechtsbeistand eines der Mitglieder des SVR dem Gericht als Sachverständige*r/Gutachter*in vorschlagen lässt.
Alternativ können Sachverständige auf übereinstimmende Beauftragung und Klärung der Kostenfrage durch die streitenden Parteien auch als Schiedsgutachter*in außerhalb gerichtlicher Verfahren tätig werden.